
Kirchenwahlen 2024
Am Sonntag, dem 18. Februar 2024, findet in allen Kirchengemeinden in der Evangelischen Kirche von Westfalen die turnusmäßige Wahl der Presbyterinnen und Presbyter statt. In Gevelsberg bilden die Pfarrbezirke die einzelnen Bereiche, in denen gewählt wird. In jedem der drei Bereiche beginnt nun das sogenannte "Wahlvorschlagsverfahren" mit einer Gemeindevesrammlung. Bei dieser Zusammenkunft wird das Presbyterium die wahlberechtigten Gemeindeglieder über die Bedeutung des Amtes einer Presbyterin oder eines Presbyters und das Wahlverfahren informieren. Das Presbyterium der Kirchengemeinde lädt alle wahlberechtigten Gemeindeglieder zu diesen Gemeindeversammlungen ganz herzlich ein.
Herzliche Einladung zu den Gemeindeversammlung im Rahmen der Kirchenwahl 2024 -
Bezirk Berge: Im Gemeindezentrum Berge am 19.11.2023 um 12.15 Uhr
Bezirk Nord: Im Gemeindesaal der Lukaskirche am 12.11.2023 um 12.15 Uhr
Bezirk Süd: Im Gemeindesaal der Erlöserkirche am 12.11.2023 um 10.45 Uhr
Kirchenwahl 2024 -
Häufige Fragen zum Amt einer Presbyterin/eines Presbyters
Wer leitet eine Kirchengemeinde?
Die Kirchengemeinde wird vom Presbyterium geleitet. Dies geschieht in gemeinsamer Verantwortung von Pfarrerinnen/Pfarrern und Presbyterinnen/Presbytern. Das Presbyterium wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus seiner Mitte. Auch wenn Pfarrstelleninhaberinnen und -inhaber grundsätzlich dazu verpflichtet sind, den Vorsitz oder die Stellvertretung im Presbyterium zu übernehmen: auch Presbyterinnen und Presbyter können diese wichtige Aufgabe wahrnehmen. Das Presbyterium entsendet Abgeordnete in die Kreissynode, also das Leitungsgremium des Kirchenkreises, und wirkt so an der Leitung der Kirche mit.
Was macht ein Presbyterium?
Presbyterinnen und Presbyter leiten zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Kirchengemeinde. Das Presbyterium kümmert sich um alle personellen, finanziellen und baulichen Angelegenheiten der Gemeinde. Konkret hat das Presbyterium folgende Aufgaben (Auswahl):
- es wacht darüber, dass in der Gemeinde das Evangelium rein und lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden
- es ist für die Konfirmanden-Arbeit verantwortlich
- es legt die Zahl der Gottesdienst und deren Zeiten fest
- es kümmert sich um die Ausstattung der gottesdienstlichen Räume
- es ist verantwortlich für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- es stellt die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und übt die Dienstaufsicht aus
- es beauftragt ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- es verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde
- es vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr.
Wie lange dauert eine Amtszeit?
Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Presbyterinnen und Presbyter können vor Ablauf der Amtszeit ihr Amt niederlegen.
Wer ist wahlberechtigt und wer kann Presbyterin und Presbyter werden?
Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder, die konfirmiert sind, gewählt werden kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist.
Wie oft finden Presbyteriums-Sitzungen statt?
In der Regel findet einmal im Monat eine Presbyteriumssitzung statt. In Gevelsberg trifft sich das Presbyterium am vierten Montagabend im Monat.
Die Evangelische Kirchengemeinde Gevelsberg bietet mittwochs eine warme Mahlzeit für 3 Euro an.
Mittagstisch als Hilfe in schweren Zeiten.
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Sudfeldstraße 14
58285 Gevelsberg
Tel: 02332 7595 - 0
Fax: 02332 7595 - 29
e-Mail: sch-kg-gevelsberg @ kk-ekvw.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr von 8:30 Uhr - 12 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger terminlicher Absprache möglich.